Sehr geehrter Herr Bürgermeister Altenberger, sehr geehrter Gemeinderatsmitglieder Kernen,
bezugnehmend auf den Zeitungsbericht vom 06.06.2015 in der Waiblinger Kreiszeitung (Anhang 1) möchte ich die aktuelle Sichtweise der Bürgerinitiative Bolzplatz zur Flüchtlingsunterbringung in Kernen vorbringen.
In der offiziellen Pressemitteilung von der Gemeindeverwaltung wird beschrieben, dass 30 Personen untergebracht sind und damit die Quote bis März 2016 gut erfüllt ist. Das verfügbare Wohnkontingent sei damit ausgeschöpft und ab dem Frühjahr 2016 würden 30 weitere Asylbewerber erwartet. Entgegen der bisherigen Kommunikation existieren somit Zahlen und Pläne der Unterbringung.
Da diese Zahlen mit 30 Personen in 2016 auch ohne große Probleme bedient werden können, ist der große Anspannungsgrad nicht mehr existent und die Gemeinde kann in Ruhe mit einer Bürgerbeteiligung nach geeigneten Standorten suchen. Eine Vorschlagsliste hängt an.
Die Begründung für eine problemlose Unterbringung der 30 Personen in 2016 sieht folgendermaßen aus:
2 der aktuell 3 Familien wohnhaft in der Seestr.30 werden bis Anfang 2016 ausgezogen sein. Die verbleibende Familie wird den geringsten Teil des Hauses bewohnen mit ca. 6 Personen. Bei einer Maximalbelegung wären somit 18 Plätze frei. Bei großzügiger Belegung könnten wie von der BI gefordert 10-12 Flüchtlinge untergebracht werden.
Identische Argumentation gilt für die Flüchtlingsunterkunft in der Frauenländerstr.69, die zusammen mit dem Geb. in der Seestrasse 30 für die große Flüchtlingswelle 1991 erbaut wurden, um damals 106 Flüchtlinge unterzubringen. (gemäß Bebauungsplan mit Nutzungsfestlegung – Unterlagen dazu liegen uns vor)
Weitere Plätze sind in der Dinkelstrasse 15 und in der Robert-Bosch Str. je nach Baufortschritt oder Renovierungsstatus möglich.
Es stehen somit 3 - 4 weitere Unterkünfte zur Verfügung, die bei einer Unterbringung mit je nur 10 Personen das von der Gemeindeverwaltung genannte Kontingent für 2016 weit überschreiten.
Bevor die Gemeinde plant, freie Flächen zu bebauen sollte sie vorrangig die gegebenen Alternativen prüfen, vorhandene Gebäude für die Anschlussunterbringung zu nutzen. So ist zu erwarten, dass die Diakonie in Stetten demnächst Gebäude aufgeben muss, die sie nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nutzen kann (zur Unterbringung von Heimbewohnern). Offenbar beabsichtigt die Diakonie, diese Gebäude für den Wohnungsbau zu verkaufen (vgl. Stuttgarter Zeitung, Ausgabe Fellbach, 10.06.2015 / Anhang 2). Sofern nicht inzwischen geschehen, sollte die Gemeinde mit der Diakonie unverzüglich verhandeln, dass diese Gebäude angemietet oder von der Gemeinde übernommen werden können. Wenn sich die von der Diakonie nicht mehr benötigten Gebäude nicht bereits ohne Umbauten für die Anschlussunterbringung eignen, könnten sie sicher - im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Aufwand und dem Flächenverbrauch für Neubauten - mit geringerem Aufwand und flächensparend für die Anschlussunterbringung renoviert und von der Gemeinde angemietet oder gekauft werden."
Bei dennoch weiterem schnellen Handlungsbedarf schlagen wir vor den Parkplatz der Glockenkelter zum Teil für eine Bebauung mit leichter Bauweise, wie es für den Bolzplatz Seestr. geplant wird, zu übernehmen. Dort ist das Grundstück ebenfalls vorhanden, der Untergrund ist schon befestigt und damit besser geeignet und eine Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser ist mit identischem Aufwand machbar. Die Bebauungsplanänderung ist, wie in der Seestr., durch einfachen Gemeinderatsbeschluss möglich und die Nutzung der Glockenkelter sollte aufgrund der Verschiebung von Aktivitäten in das neue Bürgerhaus stark nachlassen.
Für alle weiteren benötigten Unterkünfte (worst case szenario) wünschen wir, dass eine Prioritätenliste der Belegung aufgestellt wird. Diese sollte offen kommuniziert werden. Hierfür haben wir die im Anhang erwähnte Aufstellung von 27 möglichen weiteren Standorten (Anhang 3) zusammengestellt, welche bitte geprüft und jeweils mit einer Stellungnahme bei Ablehnung eines Standortes dokumentiert und uns zur Verfügung gestellt wird.
Ich denke es ist ersichtlich, dass durch diese Vorgehensweise der Bolzplatz in der Seestr. in seiner jetzigen Form für die Kinder und Jugendlichen (und auch Erwachsenen) erhalten bleiben kann.
Wieso wird das geplante Fußballturnier am 26.06. eigentlich nicht auf dem Bolzplatz durchgeführt ….???
Um weiter in die Diskussion inkl. Bürgerbeteiligung zu kommen bieten wir allen Fraktionen an gerne in eine Fraktionssitzung oder auch andere Runde zu kommen und eine offene Diskussion zu führen. Einladungen gerne an diese email-Adresse oder direkt an Dr. Thorsten Hergemöller unter der Handy-Nr. 0172/7157663 richten.
Liebe Grüße das OrgaTeam der Bürgerinitiative Bolzplatz-Seestrasse Dr. Thorsten Hergemöller Ben Naceur Günter Wahler
Sehr geehrtes OrgaTeam der Bürgerinitiative Bolzplatz-Seestraße,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15 Juni 2015. Gerne nehme ich zu den darin aufgeworfenen Fragen bzw. Anregungen Stellung.
Punkt 1: Anzahl der von der Gemeinde Kernen aufzunehmenden Asylbewerber Die in der offiziellen Pressemitteilung genannten Zahlen haben sich mittlerweile schon wieder überholt. Ich habe Ihnen hierzu ein Schreiben von Herrn Landrat Fuchs beigefügt. Da der Flüchtlingsstrom nicht abreißt, werden wir nach jetzigem Stand ab März 2016 deutlich mehr als 30 Personen jährlich in Kernen unterbringen müssen. Dazu benötigen wir ab März 2016 dringend freie Kapazitäten, die wir nicht haben. Um diese zu schaffen, müssen die derzeit laufenden Planungen mit Hochdruck weiter verfolgt werden. Von einem nicht mehr existenten Anspannungsgrad kann also keine Rede sein.
Punkt 2: Unterbringungsmöglichkeiten
Wie Sie bereits richtig erkannt haben, sind die derzeit verfügbaren Wohnkontingente ausgeschöpft. Weitere freie Wohnungen für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern wurden uns leider nicht angeboten – weder in der Kirchstraße 28 noch von der Diakonie, mit der wir in engem Kontakt bezüglich der Erstunterbringung von Asylbewerbern stehen. Hier stellt die Diakonie bereits Wohnraum für rund 50 Asylbewerber zur Verfügung. Wie Sie dem Schreiben unseres Landrates entnehmen können, benötigen wir auch für die Erstunterbringung von Asylbewerbern weitere Kapazitäten. Bezüglich der Anschlussunterbringung von Asylbewerbern hat sich der Gemeinderat für sieben dezentrale Unterbringungsstandorte entschieden, davon 3 Neubauten in der Dinkelstraße, Seestraße und Robert-Bosch-Straße. Hierzu wurden einstimmige Beschlüsse gefasst. Nach wie vor benötigen wir in der Seestraße auch noch die Obdachlosenunterkunft, wo immer einige Räume für Notfälle vorgehalten werden müssen. Wir werden dort weiterhin mindestens 2 Familien leben haben. Die ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der Frauenländerstraße ist mit Obdachlosen belegt und steht für die Unterbringung von Asylbewerbern nicht mehr zur Verfügung. Eine Erweiterung an diesem Standort ist nicht möglich, da sich das Grundstück im Privatbesitz befindet.
Punkt 3: Alternative Unterbringungsmöglichkeiten
Die von Ihnen ins Spiel gebrachten alternativen Unterbringungsmöglichkeiten werden – falls nicht schon bereits geschehen – von uns geprüft. Sollten sich dadurch weitere Standortalternativen ergeben, werden wir diese in die weiteren Planungen einfließen lassen. Zumal wir davon ausgehen müssen, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht ausreichen werden. Zu den alternativen Standorten bleibt anzumerken, dass sich eine Vielzahl der vorgeschlagenen Grundstücke nicht im Besitz der Gemeinde befinden und auch nicht von der Gemeinde erwerbbar sind (z. B. das freie Grundstück in der Endersbacher Straße 32 oder Teile des freien Grundstücks entlang der L1198), dem ökologischen Ausgleich dienen (z.B. die Grundstücke neben dem Discountmarkt der Fa. Aldi), für eine Unterbringung aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht geeignet sind (z.B. die brachliegenden Industriebauten auf dem Gelände der Fa. Teleflex) oder für andere Zwecke zur Verfügung stehen müssen (z.B. Parkplatz an der Weinstraße). Eine ständige Diskussion über weitere Standorte, gegen die dann wiederum Unterschriften gesammelt werden, führt uns in diesem Zusammenhang nicht weiter. So schlagen Sie zum Beispiel – je nach Baufortschritt – eine Unterbringung in der Robert-Bosch-Straße oder in der Dinkelstraße, vor. Auch gegen diese beiden Standorte gibt es Vorbehalte. Wie wahrscheinlich gegen jeden anderen Standort, den wir in unsere Planungen mit einbeziehen werden. Der Gemeinderat und die Verwaltung sind verpflichtet zu handeln und werden dies auch tun. Die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern ist eine Pflichtaufgabe, der wir uns stellen müssen – ob uns das gefällt oder nicht. Wie versprochen werden wir – sobald uns für die Standorte Robert-Bosch-Straße, Dinkelstraße und Seestraße Skizzen bezüglich einer denkbaren Bebauung vorliegen – in eine weitere Bürgerbeteiligungsrunde einsteigen.